Mittwoch  17.02.2021
Erbrecht
Herr RA und Notar Alexander Krüger

Unsere Präsidentin eröffnete das Zoom Treffen und begrüßte den Referenten, Herrn Alexander Krüger, Rechtsanwalt und Notar, Sozius einer Kanzlei in Raunheim, der über das Thema :

Mit vielen juristischen Formulierungen hörten wir alles über das Vererben, wie die Nachlassregulierungen und die gesetzliche Erbfolge ablaufen, auch für den Fall, dass weder Testament noch Erbvertrag, bezeichnet als „gewillkürte Erbfolge“, vorhanden sind. Das Gegenteil dazu ist dann die Gesetzliche Erbfolge. Der Vortrag ermöglichte einen Einblick in die nicht einfache juristische Materie.

Es wurden die nicht unerheblichen 4W-Fragen: wer, wie, was und warum zu erben hat behandelt. Der Lektor behandelte auch weitere Einzelheiten des Erbrechts, eines Ordnungssystems der Abkömmlinge und der Rangfolgen wobei es die einer1.,2. oder 3. Ordnung gibt, sowie was und wieviel diese erben können. Weiter gab es noch Ausführungen über Lösungen bei Zugewinngemeinschaften und/oder Gütertrennung. Weiter, hinsichtlich der Blattanzahl einseitige oder mehrseitige Verfügungen, das gemeinschaftliche Testament oder den Erbvertrag, wie auch die Aufhebung der letztwilligen Verfügung. Schließlich gibt es noch neben einer Voll- und Schlusserbschaft, eine Vor- und Nacherbschaft und dass ein Vorerbe in seiner Verfügung beschränkt sein kann, wobei über mögliche Beschränktheit des Erblassers der Vortrag nichts weiter andeutete.

Am Ende verwies der Referent wegen der Komplexität und Sensibilität des Themas auf die Zuhilfenahme einer, anwaltlichen Unterstützung sowie der Unterstützung eines Steuerberaters um unliebsame Überraschungen nach dem Erben zu vermeiden.

Der beste Rat war der auf der Schlussfolie gezeigte Hinweis:

Danach beantwortete der Referent einige konkrete Fragen der Zuhörer und wurde von der Präsidentin mit Dank verabschiedet.